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Inhaltsübersicht

  • Aufsatz: Neues Recht durch alte Richter (Rudolf Wassermann – Probleme der Wiedervereinigung (1991))
  • Klage gegen die Europäische Kommission wegen Zugang zu Dokumenten (2015.11.11.)
  • Ungarische Justiz unterstützt Orbán (2014.07.03)
  • Gerichtsurteil entzieht Banken die Kapitaldecke (2014.07.20)

 


Rudolf Wassermann 1991

Kann man mit DDR-Richtern einen Rechtsstaat machen?

Es hat Überraschung ausgelöst, daß die Weiterbeschäftigung der Richter der ehemaligen DDR im wiedervereinigten Deutschland nach strengeren Gesichtspunkten bewertet wird, als sie sonst im öffentlichen Dienst angewendet werden (das Auswärtige Amt ausgenommen). Die Unterschiedlichkeit erklärt sich aus der besonderen Stellung, die das Grundgesetz den Richtern einräumt. Die Wiederherstellung der vom NS-Regime beseitigten richterlichen Unabhängigkeit war nach 1945 beim Wiederaufbau der Rechtspflege eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit. 
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Klage gegen die Europäische Kommission

Wir beantragen:

  1. Der Kommission aufzuerlegen, alle Dokumente der ungarischen Regierung zum EU-Pilotverfahren 6874/14/JUST (CHAP(2015)00353 und CHAP(2015)00555) der Klägerin zugänglich zu machen, unabhängig davon, ob sie bereits vorliegen oder erst in der Zukunft vorgelegt werden sollen;

Lesen Sie die vollständige Klageschrift ->


Ungarische Justiz unterstützt Orbán
2014.07.03

Am Freitag beschloss das ungarische Parlament ein Gesetz, nach dem in bestimmten Verbraucherstreitigkeiten das Recht auf ein faires Verfahren und das Recht auf den gesetzlichen Richter aufgehoben werden.

Dr. Lászó Trócsányi

Dr. Lászó Trócsányi   Justizminister 2014-2019

Das Gesetz wurde vom Justizminister Dr. Lászó Trócsányi verfasst, einem Jurist vom Rang und Namen. Er ist Universitätsprofessor, ehemaliger Verfassungsrichter und Getreuer des Ministerpräsidenten Orbán. Das Gesetz stößt in der ungarischen Justiz auf breite Zustimmung. Das Verfassungsgericht stellte schon in März in einer Art Vorab-Entscheidung klar, dass es das Gesetz für verfassungsgemäß halten wird. Zudem plädierten die Richter des obersten Gerichtshofes „Kúria“ seit Monaten öffentlich dafür, dass Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Banken über die Wirksamkeit von Fremdwährungskrediten durch ein Gesetz geregelt werden sollten. Die Anwälte der Verbraucher sind machtlos gegen diese geballte Masse juristischer Autoritäten. Das Gesetz durchlief das Parlament in 5 Tagen.

Fremdwährungskredite sind riskante Finanzprodukte. Der Darlehensnehmer verschuldet sich in einer fremden Währung. Jede Schwanung des Wechselkurses wirkt sich unmittelbar sowohl auf den gesamten Schuldenstand als auch auf die monatlichen Tilgungsraten aus. Solche Fremdwährungskredite haben ungarische Banken zwischen 2004-2008 in riesigen Umfang ausgegeben. Die ungarische Finanzaufsicht ließ diese Geschäftspraktiken ohne Einwände zu. Die Zinsen des ungarischen Forint waren Hoch, die Zinsen des Schweizer Franken niedrig. Die Verbraucher freuten sich und konsumierten alles, was zu haben war. Die Regierung freute sich, weil das Volk glücklich war. Als Sicherheit diente die eigene Wohnung, das Grundstück am Plattensee oder eben das Haus der Eltern.

Der Präsident der Schweizerischer Bundesbank warnte zwar in 2005 die ungarischen Entscheidungsträger vor den Risiken solcher Kredite. Hierauf verordneten die ungarischen Entscheidungsträger, dass die Verbraucher beim Abschluss des Vertrages über das Wechselkursrisiko aufgeklärt werden müssen. Die Banken ließen fortan die Verbraucher eine zweizeilige Erklärung über die Übernahme des Währungsrisikos unterzeichnen. Eine Passage die in der Flut der Vertragsdokumente unterging.

Seit November 2008 verlor die Ungarische Währung über 60% an Wert gegenüber dem Schweizer Franken.

Die staatliche Finanzaufsicht behauptete, es sei alles Rechtens gewesen. Aufgrund des obrigkeitsgläubigen Charakters der ungarischen Rechtskultur klagten die Verbraucher nicht gegen die Banken. Die Arbeit der Justiz war schon immer intransparent. Das Thema Finanzrecht ist für Laien undurchschaubar und die Banken können sich eh die besseren Anwälte leisten. Die Regierung soll mich retten, dachten die meisten.

Der Sieg Orbáns als Oppositionsführer bei den Wahlen in 2010 war zum Teil dem Unmut der Menschen über die Fremdwährungskredite zu verdanken. Orbán freute sich über die basis-demokratische „Ermächtigung“, einen Kreuzzug gegen die Banken zu starten. Sein Ziel war, das Finanzimperium seiner Partei auszubauen, Verbraucherschutz diente ihm als Vorwand.

Seit 2011 beschloss die Regierung Orbán neben den Sondersteuern für Banken auch mehrere „Rettungspakete“ für Verbraucher. Wer Ersparnisse hatte, durfte sich mit günstigen Konditionen aus den Verträgen befreien, ein Geschenk an die politisch aktive, obere Mittelschicht. Die übrigen Verbraucher stand die Möglichkeit offen, sich von ihren Banken für bis zu 2Jahre die teilweise Stundung der monatlichen Darlehensraten einzufordern. Der Bankensektor wurde durch solche Maßnahmen in den vergangenen 4 Jahren weitgehend lahm gelegt.

Es gibt derzeit noch etwa 500.000 solche Kreditverträge im Wert von mehreren Milliarden EUR, in einem Land mit knapp 10 Millionen Einwohnern. Die Kreditausfallrate beträgt offiziell 25%, ohne diejenigen Verbraucher zu berücksichtigen, die noch für 3-6 Monate vergünstigte Tilgungsraten zahlen dürfen.

Die meisten Verbraucher stehen vor den finanziellen Ruinen. Die realen monatlichen Tilgungsraten können nicht mehr bezahlt werden. Den angewachsenen Schuldenberg abzutragen, würde mehrere Generationen dauern.
Einige wenige Verbraucher sind das Prozessrisiko eingegangen und haben ab 2010 Klagen angestrengt. Durch die Gerichtsprozesse wurde zunehmend klar, dass die Verträge der Banken und die Vergabepraxis der Banken den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprochen haben. Es wurden Kosten verheimlicht und nachträglich manipuliert. Die Bonitätsprüfungen wurden vernachlässigt oder ganz weggelassen. Es gab kaum Informationen über die Produkte und die Risiken. Die Banken kommunizierten mit ihren Kunden in einer Sprache, die für den Durchschnittsverbraucher unverständlich war.

Durch die Prozesse und wegen der Hunderttausende zählenden Menge betroffener Menschen rückte die Arbeit der Justiz immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit. Ein noch nie erlebter Andrang gab es in den Gerichtssälen. Die Rechtswidrigkeit der Verträge und der Vergabepraxis kann kaum mehr geleugnet werden. Die Richter sind überfordert. Sie haben keine Erfahrungen mit Finanzgeschäften, sie wissen nicht, wie sie urteilen sollen. Aber die Justiz in Ungarn hat vor allem noch nie Urteile gefällt, die dem realen oder vermeintlichen Willen der politischen Machthaber zuwiderlaufen würden.

Aufgrund der offensichtlichen Mängel der Verträge und aufgrund des Drucks der Öffentlichkeit kippen die unteren Instanzen langsam um. Es werden tag-täglich Verbraucherverträge in erster und zweiter Instanz für nichtig erklärt. Die Prozesse erreichen langsam die höchste Instanz, die „Kúria“.

Die Richter der Kúria wurden unter Druck gesetzt. Vor einem Jahr warnte der damalige Präsident der ungarischen Finanzaufsicht, Károly Szász, die Richter in einem geheimen Brief, dass die Gerichte den Staatsbankrott verursachen würden, wenn sie zugunsten der Verbraucher entscheiden sollten. Im Oktober wurde Károly Szász entlassen und die Finanzaufsicht in die Notenbank integriert.

Das jetzt vom Parlament verabschiedete Gesetz soll den Prozessen ein Ende setzen. Orbán will selbst die Initiative ergreifen um das Land vom Über der Fremdwährungskredite zu befreien. Gerichte sollen keine Urteile mehr fällen. Die mutigen Verbraucher sollen auf Gerichts- und Anwaltskosten sitzen bleiben. Belohnt werden sollen die Verbraucher, die es nicht gewagt haben, gegen die Banken zu klagen. Die Richter sind erleichtert, dass die Regierung sie von der Last der Entscheidung befreit.

Durch weitere Gesetze im Herbst sollen die Nichtigkeitsgründe der Verträge aufgehoben, die Schulden in ungarische Forint konvertiert und die verheimlichten bzw. manipulierten Kosten erstattet werden. Auch die Verjährungsfristen sollen zu Gunsten der Verbraucher angepasst werden. Orbán will sich als Retter der Verbraucher darstellen. Er will selbst den Umwandlungsprozess steuern, und hofft darauf, dadurch den Staatsbankrott verhindern zu können. Die Notenbank spricht von 2-3 Milliarden EUR Kosten für den Bankensektor. Es wird spekuliert, dass ausländische Banken das Land verlassen werden.

Der Umwandlungsprozess wird vermutlich durch ein Fremdwährungsdarlehen finanziert. Orbán unterzeichnete mit Wladimir Putin vor einigen Monaten einen Darlehensvertrag über 10 Milliarden EUR. Die erste Rate wird im Herbst ausgezahlt. Vielleicht jetzt oder erst in einigen Jahren wird Ungarn für die Risiken der Fremdwährungskredite teuer bezahlen müssen.

Vor allem aber wird sich Ungarn weiterhin von der Werteskala der EU absetzen. Die Justiz ist nicht in der Lage, eine gesetzeskonforme Rechtsprechung auf freiheitlich demokratische Grundordnung zu garantieren und Orbán in seine Schranken zu verweisen.

ENDE


ARCHIV

Kurie fällt Grundsatzentscheidung

Gerichtsurteil entzieht Banken die Kapitaldecke

Budapester Zeitung – 20 July 2013, Author: Lázár Dénes Mitglied des Vorstandes der PITEE (Verbraucherschutzverein für Finanzdienstleistungen)
Richterin Ursula Vezekény sprach das umstrittene Urteil.

Richterin Ursula Vezekény sprach das umstrittene Urteil.

Das oberste ungarische Gericht „Kúria“ stellt in einem Urteil vom 4. Juli 2013 die Nichtigkeit eines Verbraucher – Darlehensvertrages fest, weil die Kosten des Darlehens im Vertrag nicht vollständig und transparent dargestellt wurden. Gleichzeitig stellen die obersten Richter jedoch die Gültigkeit des Darlehensvertrages wieder her, indem sie rückwirkend die fehlenden Kostenangaben einfügen. Das Urteil zeigt,  wie wenig sich die  ungarische Justiz an rechtsstaatlichen Prinzipien orientiert.

Der festgestellte Nichtigkeitsgrund betrifft bis zu siebenhunderttausend Immobilienkredite für Verbraucher. Das Urteil macht deutlich, dass die ungarischen Banken nichtige Darlehensverträge im Wert von 3-5 Milliarden Euro in ihren Büchern haben. Auch die die MKB Bank betroffen, eine Tochtergesellschaft der BayernLB.

Ende 2011 erhob ein Verbraucher Klage gegen die größte Bank Ungarns, die OTP Bank. Ziel der Klage war es, einen Darlehensvertrag in Schweizer Franken für nichtig erklären zu lassen. Nach ungarischem Recht sind Verbraucher-Darlehensverträge nichtig, wenn die Kosten des Darlehens in dem Vertrag nicht vollständig und transparent dargestellt werden. Die OTP Bank hatte es unterlassen, die Kosten für den Währungsumtausch (Wechselkursmarge) in den Vertrag aufzunehmen.

Der Verbraucher wurde im Verfahren von dem Verbraucherschutzverein PITEE (Pénzügyi Ismeretterjesztő és Érdek-képviseleti Egyesület) unterstützt, wegen der Bedeutung des Verfahrens als Musterprozess für die übrigen Verbraucher mit gleichartigen Darlehensverträgen. Zwischen 2005-2008 haben ungarische Banken bis zu siebenhunderttausend Immobilienkredite an Verbraucher in Schweizer Franken ausgereicht. Keiner dieser Verträge enthält die Angaben über die Kosten für den Währungsumtausch.

Bis in die höchste Instanz

Der Verbraucher verlor den Prozess in der ersten Instanz. Das Amtsgericht nahm in seinem Urteil keine Stellung zu der Frage, ob die Wechselkursmarge ein Kostenfaktor sei. In der nächsten Instanz stellte das Berufungsgericht in Budapest fest, dass die Wechselkursmarge eindeutig ein Kostenfaktor des Darlehens ist. Gegen das Urteil des Berufungsgerichts rief die beklagte Bank die “Kúria” an, das oberste Gericht in Ungarn.

Rechtsstaatliche Prinzipien außer Acht gelassen

Die Bank trug in ihrem Revisionsantrag vor, dass die Wechselkursmarge die Kosten des Darlehensvertrages nicht beeinflussen würde. Die Wechselkursmarge sei ein „unverzichtbarer Bestandteil“ des Vertrages, das aber nur eine „Berechnungsmethode“ darstelle. In dem Revisionsverfahren wurde die Bank durch den ungarischen Generalanwalt unterstützt. Die Kúria bat den Generalanwalt, in einem Gutachten zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die Wechselkursmarge ein Kostenfaktor eines Darlehensvertrages sei. Der Generalanwalt bestätigte in seinem Gutachten vom 9. Mai 2013 die Rechtsansichten der Bank. Diese Rechtsansicht widerspricht der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre und zeigt, mit welchen unsachlichen Argumenten die Bank und der Generalanwalt die rechtswidrigen Geschäftspraktiken zu schützen versuchten.

Das oberste ungarische Gericht setzte eine öffentliche Verhandlung auf den 25. Juni 2013 fest. Vor der Verhandlung warnte der Präsident der ungarischen Finanzaufsicht, Dr. Károly Szász, in einem geheimen Brief die Richter der Kúria davor, durch das Urteil eine „Bankenpanik“ oder gar einen „Staatsbankrott“ zu verursachen. Nach den Angaben von Szász bedeutete das Gerichtsverfahren  für den Bankensektor ein Schadensrisiko in Höhe von 5,5 Milliarden EUR. Diese Summe entspricht 70% des Eigenkapitals der ungarischen Banken. Der Brief von Szász gelangte über das Internet eine Woche vor der Verhandlung an die Öffentlichkeit.

Das Gericht verkündete sein Urteil am 4. Juli 2013. Es stellte zwar in dem Urteil klar, dass die Wechselkursmarge ein Kostenfaktor ist und Verträge, die diesen Faktor nicht enthalten, aus diesem Grunde nichtig sind. Diese Feststellung gilt somit für alle gleichartigen Verträge. Gleichzeitig hob das Gericht die Rechtsfolgen dieser Feststellung für diesen Vertrag wieder auf, indem es die Wirksamkeit des Vertrages rückwirkend wiederherstellte.

Nach ungarischem Recht kann ein nichtiger Vertrag durch Richterspruch für wirksam erklärt werden, wenn die Rückabwicklung des Vertrages nicht möglich ist. Entgegen der Feststellung des Gerichts können solche Darlehensgeschäfte jedoch wohl rückabgewickelt werden. Es ist offensichtlich, dass das Gericht nur einen Grund gesucht hat, um die Banken vor den Rechtsfolgen der Nichtigkeit zu schützen. Die Entscheidung des Gerichts verstößt damit grob gegen geltende Gesetze und damit gegen rechtsstaatliche Prinzipien.

Fehlende Transparenz verstört Verbraucher

Das Urteil macht deutlich, dass die Banken bis zu siebenhunderttausend eigentlich ungültige Darlehensverträge in ihren Büchern haben. Diese Verträge können nur einzeln durch Richterspruch wieder für gültig erklärt werden. Wenn Ungarn ein Rechtsstaat wäre, müssten jetzt die Gerichte sämtliche Vollstreckungsverfahren einstellen; die Finanzaufsicht müsste die Banken zwingen, ihre Kapitaldecke vorübergehend zu erhöhen, um die Basel II Kriterien zu erfüllen. Schließlich müssten die Banken hunderttausende Gerichtsverfahren gegen die Verbraucher einleiten, um die Verträge einzeln durch Richterspruch rückwirkend für wirksam erklären zu lassen.

Ungarn ist aber kein Rechtsstaat. Die Banken haben schon mitgeteilt, dass sie das Urteil für eine isolierte Einzelfallentscheidung halten,  aus der sich  für sie keine Rechtsfolgen ergeben. Die Finanzaufsicht schweigt dazu und lässt die Banken ohne Auflagen weiter operieren. Der Staat ignoriert alle Vorgänge und die Entscheidung der Kúria.

Die Enttäuschung unter den Verbrauchern ist groß. In Ungarn leidet das gesamte Darlehensgeschäft unter erheblichen rechtsstaatlichen Mängeln. Die ungarischen Banken halten sich nicht an die europäischen Standards für Verbraucherschutz. Die Banken klären die Verbraucher über Risiken von Finanzgeschäften nicht ausreichend auf und machen die Kosten für die Finanzierungen nicht transparent. Zudem dürfen die Banken sämtliche Kostenfaktoren von Darlehensverträgen nach dem Vertragsschluss beliebig erhöhen. Hierbei sind die Banken weder an Leitzinsen noch an andere objektive Maßstäbe gebunden. Aufgrund dieser Mängel des gesamten Darlehensgeschäfts sind die Verbraucher der Willkür der Banken ausgeliefert.

Orbáns zwei Gesichter

Verbraucher, die Immobilienkredite in Schweizer Franken aufgenommen haben, stehen zusätzlich wegen erheblicher Währungsschwankungen existenziell am Abgrund. Seit Anfang 2008 verlor der Forint gegenüber dem Schweizer Franken 60% an Wert. Die monatlichen Tilgungsraten stiegen auf das zweieinhalbfache der ursprünglichen Belastungen.

In einem Land ohne unabhängige Justiz ist die Durchsetzung der europäischen Verbraucherschutz-Standards mit rechtsstaatlichen Mitteln nicht möglich.

Aus diesem Grunde glaubten Ministerpräsident Viktor Orbán und seine Partei FIDESZ, sich durch eine öffentliche Urteilsschelte für die Verbraucherschutzbelange einsetzen zu müssen. Sie warfen der Kúria einen Tag nach dem Urteil vor, nicht nach Recht und Gesetz, sondern im Sinne der Banken geurteilt zu haben. In Wirklichkeit jedoch unternimmt die Regierung Orbáns nichts um die Banken zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu zwingen. Damit hat der politische Kampf um die Stimmen der enttäuschten Verbraucher einen neuen Höhepunkt erreicht.

Unter den gegebenen Bedingungen werden bis zu siebenhunderttausend Familien mit solchen Darlehensverträgen weiter verarmen und ihre Hoffnung auf rechtsextreme politische Gruppierungen setzen und sich zunehmend von der Demokratie abwenden. Aus diesem Gunde muss in Ungarn für diese rechtswidrige Darlehensgeschäfte eine  rechtsstaatliche Lösung gefunden werden. Die ungarische Justiz ist jedoch zurzeit nicht in der Lage, der politischen Macht eine rechtsstaatliche Kompetenz entgegenzusetzen. Um diese rechtspolitischen Missstände zu beseitigen, wäre das EU-Mitglied Ungarn dringend auf die Unterstützung der europäischen Institutionen angewiesen.

ENDE


PITEE Verbraucherschutzverein
für Finanzdienstleistungen
Mátyás tér 17, III/9
Budapest
H-1084

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